EDV-Ingenieurbüro MIDORA

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mit der Auftrageserteilung an uns erkennen Sie unsere folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an:

  1. Allgemeines / Vertragsabschluß
     
    1. Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme der versandten Ware durch den Kunden zustande.
    2. Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Firma EDV-Ingenieurbüro MIDORA (nachfolgend MIDORA genannt).
       
  2. Preise und Zahlungsbedingungen
     
    1. Für die Lieferung gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung.
    2. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten, ohne Aufbau und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht in den jeweiligen Produktbeschreibungen anders vermerkt.
    3. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma MIDORA über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen.
       
  3. Lieferfrist
     
    1. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
    2. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.
    3. Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden, sind von uns nicht zu vertreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
    4. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
       
  4. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang

    1. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen.
    2. Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen gibt.
    3. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. Der Käufer hat sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden dem Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und anschließend dem Verkäufer mitzuteilen, um Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen zu können.
       
  5. Widerrufsrecht

    1. Dem Kunden steht bei Kauf von Waren über das Internet ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an EDV-Ingenieurbüro MIDORA, Gutenbergstraße 10, 08523 Plauen.
    2. Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Kunde bis zu einem Bestellwert von 40,- Euro die Rücksendekosten.
    3. Übersteigt der Bestellwert den Betrag von 40,- Euro, kann die Rücksendung auf Kosten des Verkäufers erfolgen. Hierfür hat die Firma MIDORA folgende Regelung getroffen:
       
      1. Die Rücksendung von Kleinteilen erfolgt als Standard Postpaket mit dem Hinweis "Gebühr zahlt Empfänger". Bei Wahl eines anderen Spediteurs, oder einer anderen, teureren Versandart, übernimmt die Firma MIDORA die Rücksendekosten lediglich in Höhe der Kosten, die für ein Standartpaket bei der deutschen Post AG entstanden wären.
      2. Bei Großteilen, wie etwa Serverschränke etc. wird die Firma MIDORA nach Eingang des schriftlichen Widerrufes einen Spediteur mit der Abholung der Ware beauftragen.
         
    4. Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: Verbrauchsmaterialien (wie z.B. Toner) die vom Kunden entsiegelt wurden (Auch bei Waren die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
       
  6. Kulanzrücknahme

    1. Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftsersuchen, deren Ursache die Firma MIDORA nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür, ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Storno-/Bearbeitungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrags.
       
  7. Eigentumsvorbehalt

    1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
    2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
    3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
    4. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
    5. Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.
       
  8. Gewährleistung / Haftungsausschluß

    1. Wir gewährleisten für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, daß die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gebrauchte Ware wird unter Ausschluß jedweder Gewährleistung verkauft.
    2. Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluß an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
    3. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und / oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche, schriftliche Bestätigung der Firma MIDORA oder durch Personen vornehmen läßt, die nicht von uns autorisiert wurden, sofern die Störung damit im Zusammenhang stehen kann.
    4. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB.
    5. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt.
    6. Sind wir zu Ersatzlieferungen nicht bereit oder in der Lage, schlägt die Ersatzlieferung oder die Mängelbeseitigung mindestens einmal fehl oder sind Ersatzlieferung bzw. Mängelbeseitigung für den Käufer unzumutbar, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufvertrages zu verlangen.
    7. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht.
    8. Zur Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen beachten Sie bitte die Hinweise in unseren aktuellen, jeder Lieferung beiliegenden, Rücksende- und Serviceinformationen.
       
  9. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen

    1. Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden.
    2. Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens, behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen.
       
  10. Verwendung von Kundendaten

    1. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.
       
  11. Ausfuhrgenehmigung

    1. Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn / Taunus, sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
       
  12. Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
     
    1. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus den Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen Plauen vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
    2. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.